7. Mai 2026
Warum Kürzungsschreiben der Versicherer eine fachkundige Prüfung erfordern
Wer regelmäßig Verkehrsunfallschäden bearbeitet, kennt sie: Kürzungsschreiben der Haftpflichtversicherer, häufig gestützt auf sogenannte Prüfberichte oder interne Kalkulationssysteme.
Auf den ersten Blick wirken diese Schreiben nachvollziehbar und technisch fundiert. Bei genauerer Prüfung zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: berechtigte Schadenspositionen werden pauschal gekürzt, technische Notwendigkeiten in Frage gestellt oder Verweisungen auf Referenzwerkstätten ausgesprochen, ohne dass die Voraussetzungen im Einzelfall tatsächlich vorliegen.
Besonders häufig betroffen sind unter anderem:
• Stundenverrechnungssätze,
• UPE-Aufschläge (Ersatzteilpreisaufschläge),
• Verbringungskosten,
• Beilackierungskosten,
• Farbtonfindung / Nuancenangleichung,
• Kleinteilepauschalen,
• Arbeitspositionen und Reparaturzeiten,
• Probefahrten oder Batteriestützbetrieb bei modernen Fahrzeugen,
Für Geschädigte geht es dabei oftmals um erhebliche Beträge. Für Kanzleien bedeutet die fachkundige Prüfung solcher Kürzungen jedoch vor allem eines: Sie ist zeitintensiv, erfordert technisches Verständnis und eine sichere Argumentation gegenüber Versicherern.
Genau hier kann spezialisierte Unterstützung entlasten.
Als Virtuelle Kanzleiassistenz mit Schwerpunkt Verkehrsrecht unterstütze ich Kanzleien bei der Prüfung von Kürzungsschreiben, der Analyse von Prüfberichten und der fundierten Erwiderung gegenüber Haftpflichtversicherern – praxisnah, strukturiert und mit Blick auf eine effiziente Schadenregulierung.
Denn nicht jede Kürzung ist berechtigt – und nicht jeder Prüfbericht hält einer fachlichen Überprüfung stand.
Eine sorgfältige Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten kann im Einzelfall entscheidend für die vollständige Durchsetzung berechtigter Ansprüche sein.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.